Über uns

Unsere Satzung.

Leitbild unseres Handelns:

UNSERE  VEREINSSATZUNG.

Am 12. Oktober 1993 verabschiedeten die 7 Gründungsmitglieder Frauke Meyer, Inge Reckow, Irmtraut Ehrhardt, Ilona Giebelmann, Dieter Reckow, Enno Kramer und Heidi Schneider auf der Gründungsversammlung in Oldenburg die Vereinssatzung, die seither als Leitbild unseres Handelns zugrundeliegt.

Das Leitbild unseres Vereins: Die Satzung aus dem Jahre 1993.

§ 1 – Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Rumänienhilfe Oldenburg-Rastede“ hat seinen Sitz in Oldenburg und soll das Vereinsregister eingetragen werden- Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins „Rumänienhilfe Oldenburg-Rastede e.V.

§ 2 – Zweck und Aufgabe
Zweck des Vereins ist die Unterstützung Notleidender Menschen in der Region Satu-Mare, Rumänien. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation von Hilfstransporten, die Leistung von Sachspenden, Ausbildung von Fachpersonal, Hilfe auf medizinischer Ebene und kulturellem Austausch. Dadurch will der Verein auch völkerverständigend wirken.

§ 3 – Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im des des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der jeweils gültigen Abgabenordnung. Die Vereinsarbeit ist für alle zugänglich, die Sichten Zweck und Aufgabe lt. § 2 verpflichtet fühlen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mitteldes Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Vereins keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. es darf keine Person durch Angaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder auch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.

§ 4 – Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige Person werden, die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennt. Sie sollten die Ziele des Vereins verläßlich unterstützen.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritte, Ausschluss oder Ablehnen.

Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes.

ein Mitglied kann aus dem Verein abgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder wenn es die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 5 – Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden, sowie bis zu zwei weiteren Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.Die Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; der bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

§ 6 – Der Rechnungsprüfer
Für die Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben ist von der Mitgliederversammlung ein Rechnungsprüfer für die Dauer eines Jahres zu wählen. Ein Kassenbericht muss vom Rechnungsprüfer einmal jährlich der Mitgliederversammlung vorgelegt werden. Auf Verlangen des Vorstandes muss ein Zwischenbericht erstellt werden.

§ 7 – Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt; es müssen mindest fünf Mitglieder anwesend sein. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird oder wenn der Vorstand sie einberuft.

Jede Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden der vom zweiten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch Aushang einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
Der Aushang erfolgt:
1. Im Schaukasten des ev. Gemeindehauses Oldenburg-Osternburg, Bremer Straße und
2. Im Schaukasten des ev. Gemeindehauses Rastede, Denkmalsplatz.

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet, Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen, mit Ausnahme von Anträgen zur Satzungsänderung. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegeben Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher Betracht.

Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Drittelnd zur Änderung des Vereinszweck und zur Auflösung des Vereins ist eine ;Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Anti,,omg ,iss schriftlich vorgenommen werden, wenn ein Mitglied dies beantragt.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei soll Ort und Zeit der Abstimmung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden. Auf Wunsch können Kopien der Protokolle an einzelne Mitglieder ausgehändigt werden.

§ 8 – Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins unter Aufrechnung eventueller Verbindlichkeiten an die Caritas Satu Mare, die es ausschließlich im inmittelbar für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Sollte die Caritas in Satu Mare sich zwischenzeitlich aufgelöst haben, ist eine zweckdienliche Verwendung des Vermögens vom Liquidator festzulegen.
Die Liquidation erfolgt durch die zur Zeit der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.

§ 9 – Geschäftsordnung
Die organisatorischen Angelegenheiten des Vereins werden durch die Geschäftsordnung geregelt.

Oldenburg, 12. Oktober 1993

Bringe Farbe in die Rumänienhilfe.

Wir suchen ständig Helfer und Mitglieder, die unseren Verein voranbringen.

Rumänienhilfe Oldenburg-Rastede.

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Rumänienhilfe Oldenburg-Rastede e.V.

An den Vossbergen 15a | 26133 Oldenburg

IBAN: DE60 2806 1822 4020 6661 00

 

Telefon: 0441 16853

Mail: hallo@rumaenienhilfe-oldenburg.de

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Wir danken unseren Helfern